ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Wir (Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.neue-zeche-westerholt.de.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 03.10.2022 veröffentlicht.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Egonstraße 12
45896 Gelsenkirchen
info[at]egnzw.de

Link zum Kontaktformular der Website

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Videos auf den Seiten sind zur Zeit noch ohne Untertitel veröffentlicht. Eine Untertitelung wird in Zukunft angestrebt.
Einige interaktive Karten sind nicht vollständig barrierefrei.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

Auf den Seiten mit Karten stehen aber alternative Verlinkungen als Textlinks zur Verfügung.

Evaluationsmethode

BITV-Selbstbewertung am 03.10.2022

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it[at]mags.nrw.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.10.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 02.10.2022 überprüft.